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Rudolf Heller Kressiermühle 1 85661 Forstinning
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Geschäftsbedingungen § 1 Anmeldung Der Gastaufnahmevertrag zwischen Vermieter und Mieter ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt wurde. Die Reservierung für das Zimmer ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3). Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an. § 3.1 Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages ist innerhalb von 10 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. § 3.2 Die Restzahlung ist per Überweisung oder nach Absprache bar bei der Anreise zu entrichten.
§ 4 Rücktritt durch den Mieter § 4.1 Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. § 4.2 Sofern das gebuchte Zimmer sich nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: - bis 10 Tage vor Reiseantritt 50 % des gebuchten Übernachtungspreises - bis 2 Tage vor Reiseantritt 70 % des gebuchten Übernachtungspreises - bei Nichtanreise bzw. vorzeitiger Beendigung 100 % des gebuchten Übernachtungspreises § 4.3 Eine Rückvergütung bezahlter, nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. § 4.3
Die Rücktrittsgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. § 5 Reiserücktrittsversicherung Eine Reiserücktrittsversicherung ist in unserem Angebot
nicht enthalten. Wir empfehlen jedoch, eine solche abzuschließen. Falls
Interesse besteht, schicken wir Ihnen gerne ein Versicherungsformular § 6 Rücktritt durch den Vermieter Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. § 7.1 Am Anreisetag steht das Zimmer ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Zimmer ausnahmsweise nicht pünktlich um 14.00 Uhr bezogen werden kann. § 7.2 Am Abreisetag ist das Zimmer ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen und die Schlüssel zurückzugeben. Natürlich sind wir gerne bereit Ihre Zimmerwünsche, wenn möglich, zu erfüllen, jedoch bleibt es allein das Recht des Vermieters, zu bestimmen, welcher Gast welches Zimmer erhält. Das Zimmer wird mit vollständigem Inventar sowie einer Sanitäreinrichtung vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Zimmer vorgesehen. Der Mieter haftet für schuldhafte Verletzungen, der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. § 9 Haftung durch den Vermieter Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für evtl. Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- und Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Mündliche sowie fernmündliche Absprachen sind möglich, jedoch sollen dieser immer auch in der Schriftform aufgesetzt werden und von den Vertragspartnern bestätigt werden. Dies dient der Sicherheit des Vermieters sowie des Mieters. Die Haus- und Hofordnung ist für alle Mieter und Mitreisende verpflichtend. - Bitte rauchen Sie nicht in unseren Räumlichkeiten. Im Außenbereich gibt es ausreichende Möglichkeiten. - Wenn Sie auf dem dafür vorgesehen Platz ein Lagerfeuer oder Grillen möchten, fragen Sie uns bitte um Erlaubnis. - Auch unsere Tiere brauchen manchmal Ruhe. Wenn wir ihnen eine Pause verordnen, halten Sie sich bitte daran. - Gegenseitige Rücksichtnahme währen der Schlaf- und Ruhezeiten sind von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und ab 21.00 Uhr erwünscht. Wir bitten Sie diese einzuhalten, um die restlichen Mieter nicht zu stören. - Haustiere sind nicht erwünscht. - Für abhanden gekommene (Wert-)Gegenstände übernimmt der Ferienhof Heller keine Haftung. - Auf dem Ferienhof Heller befindet sich ein aktiver Landwirtschaftbetrieb. Der Hof besteht daher aus Arbeits- und Urlauberbereich. Das betreten des Arbeitsbereichs (Stall, Werkstatt, etc.) ist grundsätzliche ohne den Vermieter nicht erlaubt und somit auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. § 12 Salvatorische Klausel Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Bedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig. § 13 Gerichtsstand Sie können den Ferienhof Heller nur an deren Betriebssitz, dies ist Forstinning, gerichtlich belangen. Gerichtsstand ist somit das AG Ebersberg.
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